Gassigeherschulung

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter 08546 4499790.

Sie wollen regelmäßig mit unseren Hunden spazieren gehen?
Wir freuen uns auf Sie.

Gassizeit ist „quality time“ für unsere Hunde und das Highlight des Tages. Jeder Hund ist anders, hat besondere Vorlieben oder aber auch eine bestimmte Vorgeschichte.  Deshalb ist es uns sehr wichtig, Sie nicht einfach allein mit einem fremden Hund loszuschicken. Wir nehmen uns die Zeit, damit jeder neue Gassigeher eine Einweisung am jeweiligen Hund erhält und auf Besonderheiten aufmerksam gemacht werden kann. Die ersten Spaziergänge geht von uns deshalb noch jemand mit. Danach kann man auch jederzeit gerne außerhalb unserer Öffnungszeiten mit dem Hund spazieren gehen. Zudem ist es notwendig Mitglied in unserem Tierschutzverein zu werden (bereits ab 5 Euro monatlich), dies ist Voraussetzung um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

 

In Ihrem Interesse, dem unserer Hunde und um Ärger zu vermeiden, gilt es einige Regeln einzuhalten.

Grundsätzliches:

Bitte behandeln Sie unsere Hunde liebe- und verständnisvoll. Ständige Erziehungsversuche durch verschiedene Personen, z. B. Zerren an der Leine oder „Kasernenton“ schaden den Tieren und nehmen diesen und Ihnen die Freude am Hundespaziergang.

Interessenten unter 16 Jahren benötigen einen Erziehungsberechtigten, der sie begleitet.

Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren benötigen wir eine schriftliche Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten.

 

Die „Spielregeln“ für einen Spaziergang

  1. Der Hund darf auf keinen Fall selbständig aus dem Zwinger bzw. Freilauf genommen und/ oder zurückgesetzt werden.
  2. Der Hund darf niemals von der Leine gelassen werden, auch nicht auf dem Tierheimgelände.
  3. Der Hund ist mit der Ausstattung vom Tierheim (auch Maulkorb) zu führen, diese darf nur in absoluten Notfällen abgenommen werden. Andere Ausstattung ist nur nach Absprache mit dem Tierheimpersonal erlaubt.
  4. Leckerlis erhalten Sie vom Tierheimpersonal. Eigene Hundeleckerlies sind verboten.
  5. Der Hund darf nur im Umkreis des Tierheimes spazieren geführt werden. Hunde dürfen nicht querfeldein durch Wiesen, Felder und Wald geführt werden. Hierfür sind die Feld- und Waldwege einzuhalten. Spaziergänge sind nur auf wenig befahrenen Straßen gestattet. Außerhalb von Ortschaften ist links zu gehen.
  6. Die Mitnahme im PKW ist nicht gestattet und nicht versichert.
  7. Das Aufsuchen von Lokalen mit dem Hund ist verboten.
  8. Der Hund wird nicht von Kindern unter 16 Jahren geführt, auch nicht, wenn ein Erwachsener dabei ist.
  9. Eltern haften für ihre Kinder
  10. Der Kontakt mit fremden Personen und Hunden ist zu vermeiden.

Bei Begegnungen: Hund an kurzer Leine halten und ausweichen/ einen Bogen machen.

  1. Auffälligkeiten (Verhalten, Gesundheitszustand, Durchfall ect.) des Hundes sind umgehend dem Pflegepersonal zu melden.
  2. Beißunfälle werden sofort gemeldet.
  3. Hundehaufen werden eingesammelt und in den dafür vorhergesehenen Mülleimern entsorgt. Kotbeutel hängen am Eingang des Tierheims aus oder werden vom Personal bereitgestellt.
  4. Den Anweisungen des Pflegepersonales ist unbedingt Folge zu leisten.

Solange sich der Gassigeher an diese Regeln hält, hat er Versicherungsschutz. Begleitpersonen gehen auf eigene Gefahr mit. Wer gegen die Regeln verstößt, verliert umgehend die Erlaubnis zum Gassigehen.